Ein transparenter Einblick in unseren standardisierten Prüfablauf mit klarer Dokumentation und rechtssicherer Nachvollziehbarkeit.
Laut Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 05.10.1971 (VI ZR 268/69) sind Friedhofsträger verpflichtet, die Grabmale auf ihren Friedhöfen mindestens einmal jährlich auf Standfestigkeit überprüfen zu lassen. Die regelmäßige Prüfung dient dem Schutz aller Personen, die den Friedhof betreten.
Grundlage sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) § 9 VSG 4.7, die TA Grabmal sowie die Verkehrssicherungspflicht gemäß § 823 BGB. Die Durchführung erfolgt mit zugelassener Prüftechnik und ohne Rüttelprobe.
Wir prüfen auch auf jüdischen Friedhöfen – mit besonderer Rücksicht auf religiöse Vorgaben und örtliche Regelungen.
Jedes Grabmal wird im gleichen standardisierten Verfahren geprüft und dokumentiert.
Unser Prüfteam trifft am abgestimmten Termin auf dem Friedhof ein. Gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung werden Zuständigkeiten und Besonderheiten geklärt. Danach wird die Prüfroute festgelegt, damit systematisch Reihe für Reihe geprüft werden kann.
Der Prüfer arbeitet Stein für Stein in festgelegter Reihenfolge. Für die Messung steht er hinter dem Grabstein. Das Prüfgerät wird von hinten angesetzt, die Druckrolle bzw. Druckfläche liegt an der Rückseite des Grabsteins an.
Vor dem Kraftaufbau erfolgt eine kurze Sichtkontrolle auf auffällige Schäden, lose Verbindungen oder Absenkungen.
Der Prüfer drückt das Gerät horizontal gegen den Grabstein. Die aufgebrachte Kraft wird am Prüfgerät in Newton angezeigt und gleichmäßig auf genau 300 N erhöht.
Während der Belastung wird beobachtet, ob sich der Grabstein bewegt, kippt oder lockert. Die Durchführung bleibt behutsam, beschädigungsfrei und innerhalb der vorgegebenen Prüfparameter.
Nach dem Test wird eindeutig bewertet:
Das Grabmal hält die Prüfkraft von 300 N ohne unzulässige Bewegung.
Der Grabstein bewegt sich deutlich oder ist instabil. Es folgt Dokumentation, Kennzeichnung und Information (Schritt 5).
Ist ein Grabmal nicht standsicher, beginnt sofort die Dokumentation. Der Prüfer fotografiert das betroffene Grabmal – Gesamtansicht und relevante Details der Beanstandung.
Das Foto wird zusammen mit dem Standort (Grabfeld, Reihe, Grabnummer) und der Art des Mangels erfasst. So entsteht eine lückenlose, nachweissichere Dokumentation.
Das nicht standsichere Grabmal wird direkt vor Ort markiert, sodass ersichtlich ist, dass dieses Grabmal Mängel aufweist. Bei unmittelbarer Gefahr kann eine Sofortsicherung erfolgen, um die Gefährdung bis zur Instandsetzung zu minimieren.
Anschließend geht der Prüfer zurück zum nächsten Grabmal in der Reihe und setzt den Prüfablauf fort (Schritt 2).
Prüfstatus und Messwerte werden digital erfasst. Detailliert dokumentiert werden Beanstandungen (nicht standfeste Grabmale) über Newtonwert am Messgerät, QR-Code mit Prüfdaten und den Eintrag im Prüfprotokoll.
Nach Abschluss wird die vollständige Unterlage der Friedhofsverwaltung zeitnah digital übergeben. Diese informiert die Nutzungsberechtigten über festgestellte Mängel, notwendige Maßnahmen und Fristen.
Wir führen die Grabmalprüfung ordnungsgemäß, rechtssicher und mit vollständiger Dokumentation durch. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles, transparentes Angebot.